Wichtiger Hinweis!

Terminverpflichtung und Empfangsbestätigung: Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so teilen Sie uns dies spätestens 48 Stunden vorher mit. Anderenfalls werden Personalvorhaltungskosten in Höhe von 50,- EUR in Rechnung gestellt.
Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer Nichtabsage oder Verspäteten Abssage gemäß §§ 304, 683 BGB der Aufwendungseratz für den ausgefallenen Termin in Rechnung gestellt werden kann.

 

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