Bitte beachten Sie:  

Wir halten Ihren Termin ausschließlich für Sie frei. Sollten Sie zu ihrem Termin nicht erscheinen, behalten wir uns vor, Ihnen nach §615 BGB ein Ausfallhonorar mit dem 1,0-fachen Abrechnungssatz nach der GOÄ für Ärzte in Rechnung zu stellen. Absagen müssen mindestens 24 Stunden vorher schriftl. (mail) in der Praxis vorliegen.
 

Die Kosten für die Hautkrebsvorsorge werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen ab 35 Jahren alle 2 Jahre 1x übernommen.
Bei einzelnen Kassen bestehen Ausnahmen hinsichtlich des Alters.

 

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